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Inhaltsversicherung für die Gastronomie: Was Restaurants und Cafés absichern müssen

Von
Jonny Kallies
Zuletzt akutalisiert am
28.07.2026

Gastronomiebetriebe gehören zu den Branchen mit erhöhtem Brandrisiko. Offene Flammen, Fritteusen, heiße Oberflächen und lange Betriebszeiten erhöhen das Schadenpotenzial deutlich. Dazu kommen Einbrüche, Leitungswasserschäden durch Spülmaschinen und Kühlanlagen sowie eine Ausstattung, die sich nach einem Totalschaden schnell auf sechsstellige Beträge summiert. Die Inhaltsversicherung ist deshalb für Gastronomiebetriebe keine optionale Zusatzversicherung, sondern ein zentraler Baustein der Betriebsabsicherung.

Dieser Ratgeber zeigt, was genau versichert ist, wo die typischen Lücken entstehen und welche Bausteine für Restaurants und Cafés besonders relevant sind. Die Einschätzungen basieren auf tausenden Beratungsgesprächen und konkreten Schadensfällen aus der Praxis.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Versichert sind Einrichtung, Küchenausstattung und Waren bei Feuer, Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
  • Fettbrand und Küchenbrand sind grundsätzlich versichert. Werden vereinbarte Sicherheitsvorgaben dauerhaft nicht eingehalten, kann der Versicherer seine Leistung je nach Einzelfall kürzen.
  • Außenbestuhlung, Terrassen-Mobiliar und Kühlgut sind nicht automatisch mitversichert.
  • Viele Online-Tarife bilden branchenspezifische Risiken wie Kühlgut, Außenbestuhlung oder eine ausreichend dimensionierte Betriebsunterbrechungsversicherung nicht automatisch ab. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen.

Welche Schäden sind in der Gastronomie versichert?

Die gewerbliche Inhaltsversicherung deckt Sachschäden an Einrichtung, Küchenausstattung, Geräten, Mobiliar, Waren und Vorräten durch fünf Gefahrengruppen ab:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion. In der Regel eingeschlossen sind auch Rauch- und Rußschäden sowie Fett- und Küchenbrände. Leistungseinschränkungen können sich ergeben, wenn vereinbarte Sicherheitsvorgaben oder Obliegenheiten verletzt wurden.
  • Einbruchdiebstahl und Raub: Einbruch mit nachweisbaren Einbruchspuren, Beraubung, Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch. Einfacher Diebstahl ohne Spuren ist nicht versichert.
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Frost- und Auftauschäden, austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Anlagen wie Spülmaschinen und Kühlaggregaten. 
  • Sturm und Hagel: Sturm ab Windstärke 8, Hagel ohne Mindestwindstärke.
  • Elementargefahren (optional): Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben. In vielen Basistarifen nicht enthalten. Für Betriebe in Risikolagen oder mit Kellerflächen ist der Einschluss besonders wichtig.
Aus der VersicherungsEngel-Praxis:

Ein Restaurant erlitt einen Seng- und Rauchschaden mit anschließender Brandsanierung. Sachschaden und neue Geräte: rund 100.000 Euro. Weil der Betrieb für 2,5 Monate geschlossen blieb, kamen weitere 70.000 Euro Unterbrechungsschaden hinzu. Nur weil beides versichert war, konnte der Betrieb danach weitermachen. 

Welche besonderen Risiken haben Gastronomiebetriebe?

Gastronomiebetriebe haben gegenüber anderen Gewerbebranchen ein strukturell höheres Risikoprofil, das sich in fünf Punkten konzentriert:

Fettbrand gehört zu den häufigsten Brandrisiken in der Gastronomie. Viele Versicherer verknüpfen den Fettbrandschutz mit konkreten Auflagen: zugelassene Fettbrand-Löschanlage, regelmäßige Reinigung der Abluftanlage. Werden diese Vorgaben dauerhaft nicht eingehalten, kann der Versicherer seine Leistung je nach Einzelfall kürzen.

Außenbestuhlung und Terrassen-Mobiliar gehören häufig nicht automatisch zum Versicherungsschutz. Tische, Stühle, Heizstrahler und Sonnenschirme müssen als Außenversicherung aktiv eingeschlossen werden. Wer das vergisst, merkt es spätestens nach dem nächsten Sturm oder Einbruch.

Kühlgut wird in der Gastronomie besonders oft vergessen. Verderb durch Stromausfall oder Kühlhausdefekt ist in der Standarddeckung nicht enthalten. Der Schaden kann je nach Warenbestand schnell mehrere tausend Euro erreichen.

Glasschäden an Schaufenstern, Glastheken oder Vitrinen gehören nicht zur Basisdeckung. Eine separate Glasversicherung ist für Betriebe mit großen Glasflächen und Publikumsverkehr sinnvoll.

Leitungswasserschäden entstehen in der Gastronomie nicht nur durch Rohrbrüche. Auch überlaufende Fettabscheider, verstopfte Abwasserleitungen oder Defekte an Spül- und Küchentechnik können erhebliche Schäden an Einrichtung und Waren verursachen. 

Behördlich angeordnete Betriebsschließungen sind nicht automatisch Bestandteil jeder Betriebsunterbrechungsversicherung. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, hängt vom Tarif und den vereinbarten Bausteinen ab.

Weißt du, welche dieser Lücken dein aktueller Vertrag hat?

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Welche Zusatzbausteine sind für Gastronomiebetriebe sinnvoll?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist in der Gastronomie wirtschaftlich oft wichtiger als die Sachschadendeckung selbst. Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Betriebsunterbrechungen oft höhere Kosten als die eigentlichen Schäden am Gebäude oder Inventar selbst. Ursache sind lange Wiederherstellungszeiten, laufende Fixkosten und entgangene Umsätze. 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt laufende Fixkosten und den entgangenen Gewinn, solange der Betrieb nach einem versicherten Schaden ganz oder teilweise stillsteht. Die Haftzeit sollte mindestens 12 Monate betragen. Bei aufwendigen Sanierungen oder längeren Wiederbeschaffungszeiten können auch 18 oder 24 Monate sinnvoll sein.

Die Versicherungssumme sollte auf Basis des tatsächlichen Jahresrohertrags berechnet werden, also Umsatz abzüglich variabler Kosten.In vielen Gastronomiebetrieben liegt der Wareneinsatz bei etwa 30 Prozent des Umsatzes. Der versicherungsrelevante Jahresrohertrag beträgt damit häufig rund 70 Prozent des Umsatzes. Erzielt ein Restaurant beispielsweise 1 Million Euro Jahresumsatz, liegt der Jahresrohertrag oft bei rund 700.000 Euro. An diesem Wert sollte sich die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung orientieren und nicht am Inventarwert.

Weitere sinnvolle Bausteine sind die Glasversicherung, die Außenversicherung für Terrassen-Mobiliar sowie ein Kühlgutbaustein für verdorbene Waren nach Stromausfall oder Ausfall der Kühlanlage. Elementarschutz sollte insbesondere bei Betrieben in Hochwasser- oder Starkregengebieten sowie bei Untergeschossflächen geprüft werden.

Hält dein Betrieb mehrere Monate Stillstand aus?

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Worauf müssen Gastronomen beim Abschluss besonders achten?

Obliegenheiten entscheiden in der Gastronomie überdurchschnittlich oft darüber, ob im Schadensfall gezahlt wird. Manche Versicherer leisten bei Einbruch nur, wenn die Zylinderschlösser maximal 4 Millimeter aus dem Schlossblech überstehen. Wer solche Vorgaben nicht kennt oder dauerhaft nicht einhält, riskiert im Schadensfall Leistungskürzungen oder Auseinandersetzungen über die Regulierung.

Die Versicherungssumme muss den heutigen Neuwert des gesamten Inventars abbilden, nicht den Zeitwert und nicht den Buchwert aus der Bilanz. Dazu gehören nicht nur Tische, Stühle und Küchengeräte, sondern häufig auch individuell angefertigte Tresen, Trockenbauwände, Wandverkleidungen, Eingangsbereiche, Lüftungs- und Abluftanlagen sowie dekorative Einbauten. Gerade nach Umbauten steigt der tatsächliche Einrichtungswert oft deutlich, ohne dass die Versicherungssumme angepasst wird.

Faustregel: Stell dir vor, dein Restaurant wäre nach einem Totalschaden komplett leer. Wie viel Geld bräuchtest du, um den Betrieb inklusive Küche, Einrichtung und aller Einbauten heute wieder vollständig aufzubauen? An diesem Wiederbeschaffungswert sollte sich deine Versicherungssumme orientieren.

Ein Versicherungsmakler, der die Gastronomie kennt, prüft Summen und Vertragsbedingungen vor dem Abschluss, nicht erst im Schadensfall.

Aus der VersicherungsEngel-Praxis:

Aus 26.000 Beratungsgesprächen zur Inhaltsversicherung wissen wir: Bei Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren gegründet wurden, übersteigt ein typischer Inhaltsschaden häufig die vorhandenen Liquiditätsreserven. Gerade in kapitalintensiven Branchen wie der Gastronomie kann das schnell existenzbedrohend werden.

Welche besonderen Risiken haben Gastronomiebetriebe?

Gastronomiebetriebe haben gegenüber anderen Gewerbebranchen ein strukturell höheres Risikoprofil, das sich in fünf Punkten konzentriert:

Fettbrand gehört zu den häufigsten Brandrisiken in der Gastronomie. Viele Versicherer verknüpfen den Fettbrandschutz mit konkreten Auflagen: zugelassene Fettbrand-Löschanlage, regelmäßige Reinigung der Abluftanlage. Werden diese Vorgaben dauerhaft nicht eingehalten, kann der Versicherer seine Leistung je nach Einzelfall kürzen.

Außenbestuhlung und Terrassen-Mobiliar gehören häufig nicht automatisch zum Versicherungsschutz. Tische, Stühle, Heizstrahler und Sonnenschirme müssen als Außenversicherung aktiv eingeschlossen werden. Wer das vergisst, merkt es spätestens nach dem nächsten Sturm oder Einbruch.

Kühlgut wird in der Gastronomie besonders oft vergessen. Verderb durch Stromausfall oder Kühlhausdefekt ist in der Standarddeckung nicht enthalten. Der Schaden kann je nach Warenbestand schnell mehrere tausend Euro erreichen.

Glasschäden an Schaufenstern, Glastheken oder Vitrinen gehören nicht zur Basisdeckung. Eine separate Glasversicherung ist für Betriebe mit großen Glasflächen und Publikumsverkehr sinnvoll.

Leitungswasserschäden entstehen in der Gastronomie nicht nur durch Rohrbrüche. Auch überlaufende Fettabscheider, verstopfte Abwasserleitungen oder Defekte an Spül- und Küchentechnik können erhebliche Schäden an Einrichtung und Waren verursachen. 

Behördlich angeordnete Betriebsschließungen sind nicht automatisch Bestandteil jeder Betriebsunterbrechungsversicherung. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, hängt vom Tarif und den vereinbarten Bausteinen ab.

Weißt du, welche dieser Lücken dein aktueller Vertrag hat?

Absicherung jetzt unverbindlich prüfen lassen

Welche Zusatzbausteine sind für Gastronomiebetriebe sinnvoll?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist in der Gastronomie wirtschaftlich oft wichtiger als die Sachschadendeckung selbst. Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Betriebsunterbrechungen oft höhere Kosten als die eigentlichen Schäden am Gebäude oder Inventar selbst. Ursache sind lange Wiederherstellungszeiten, laufende Fixkosten und entgangene Umsätze. 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt laufende Fixkosten und den entgangenen Gewinn, solange der Betrieb nach einem versicherten Schaden ganz oder teilweise stillsteht. Die Haftzeit sollte mindestens 12 Monate betragen. Bei aufwendigen Sanierungen oder längeren Wiederbeschaffungszeiten können auch 18 oder 24 Monate sinnvoll sein.

Die Versicherungssumme sollte auf Basis des tatsächlichen Jahresrohertrags berechnet werden, also Umsatz abzüglich variabler Kosten.In vielen Gastronomiebetrieben liegt der Wareneinsatz bei etwa 30 Prozent des Umsatzes. Der versicherungsrelevante Jahresrohertrag beträgt damit häufig rund 70 Prozent des Umsatzes. Erzielt ein Restaurant beispielsweise 1 Million Euro Jahresumsatz, liegt der Jahresrohertrag oft bei rund 700.000 Euro. An diesem Wert sollte sich die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung orientieren und nicht am Inventarwert.

Weitere sinnvolle Bausteine sind die Glasversicherung, die Außenversicherung für Terrassen-Mobiliar sowie ein Kühlgutbaustein für verdorbene Waren nach Stromausfall oder Ausfall der Kühlanlage. Elementarschutz sollte insbesondere bei Betrieben in Hochwasser- oder Starkregengebieten sowie bei Untergeschossflächen geprüft werden.

Hält dein Betrieb mehrere Monate Stillstand aus?

Betriebsunterbrechungsversicherung unverbindlich prüfen lassen

Worauf müssen Gastronomen beim Abschluss besonders achten?

Obliegenheiten entscheiden in der Gastronomie überdurchschnittlich oft darüber, ob im Schadensfall gezahlt wird. Manche Versicherer leisten bei Einbruch nur, wenn die Zylinderschlösser maximal 4 Millimeter aus dem Schlossblech überstehen. Wer solche Vorgaben nicht kennt oder dauerhaft nicht einhält, riskiert im Schadensfall Leistungskürzungen oder Auseinandersetzungen über die Regulierung.

Die Versicherungssumme muss den heutigen Neuwert des gesamten Inventars abbilden, nicht den Zeitwert und nicht den Buchwert aus der Bilanz. Dazu gehören nicht nur Tische, Stühle und Küchengeräte, sondern häufig auch individuell angefertigte Tresen, Trockenbauwände, Wandverkleidungen, Eingangsbereiche, Lüftungs- und Abluftanlagen sowie dekorative Einbauten. Gerade nach Umbauten steigt der tatsächliche Einrichtungswert oft deutlich, ohne dass die Versicherungssumme angepasst wird.

Faustregel: Stell dir vor, dein Restaurant wäre nach einem Totalschaden komplett leer. Wie viel Geld bräuchtest du, um den Betrieb inklusive Küche, Einrichtung und aller Einbauten heute wieder vollständig aufzubauen? An diesem Wiederbeschaffungswert sollte sich deine Versicherungssumme orientieren.

Ein Versicherungsmakler, der die Gastronomie kennt, prüft Summen und Vertragsbedingungen vor dem Abschluss, nicht erst im Schadensfall.

Viele Gastronomiebetriebe sind unterversichert, ohne es zu wissen.

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Inhaltsversicherung Gastronomie: Der nächste Schritt

Für Gastronomiebetriebe ist die Inhaltsversicherung kein Standardprodukt. Fettbrand-Auflagen, Außenbestuhlung, Kühlgut und Betriebsunterbrechung erfordern einen Vertrag, der die tatsächlichen Risiken des Betriebs berücksichtigt.

Mehr Grundlagen findest du in unserem Ratgeber zur gewerblichen Inhaltsversicherung.

Ein Online-Rechner kann eine erste Orientierung liefern. Für eine belastbare Absicherung reicht das jedoch meist nicht aus. Weder der tatsächliche Inventarwert noch branchenspezifische Risiken oder wichtige Tarifdetails lassen sich darüber zuverlässig bewerten.

VersicherungsEngel verbindet dich mit spezialisierten Maklern für die Gastronomie. Sie prüfen nicht nur Beiträge und Leistungen, sondern auch mögliche Deckungslücken, branchenspezifische Risiken und die Angemessenheit der Versicherungssummen.

Persönliche Beratung anfordern und Absicherung prüfen lassen.

versicherungsengel.de/angebot/inhaltsversicherung

Lion Dahlenburg
Gründer & Leiter Inside Sales

‍Über den Autor:

Lion Dahlenburg ist Geschäftsführer von VersicherungsEngel und seit über acht Jahren in der Versicherungswirtschaft zu Hause. Seine Schwerpunkte liegen bei Gewerbeversicherungen, Risikomanagement, Vertriebsstrategien und der Digitalisierung der Branche. Diese Themen begleiten ihn seit Beginn seiner Laufbahn, zunächst vier Jahre bei der Allianz, danach beim Aufbau eines Berliner InsurTechs für digitale Gewerbeversicherungen, wo er Vertrieb und Kundenbetreuung von Grund auf aufbaute und leitete.

In dieser Zeit hat er mehr als 1.000 Firmenkunden persönlich akquiriert und begleitet, ein Erfahrungsschatz, der heute in seine Arbeit einfließt. Mit VersicherungsEngel unterstützt er mit seinem Team monatlich rund 2.000 Unternehmen dabei, den passenden Ansprechpartner für ihre Versicherungs- und Absicherungsfragen zu finden. Als Branchenexperte wurde er unter anderem von der Fachzeitschrift Versicherungswirtschaft heute als Interviewpartner zitiert.

Fachlich stützt sich Lion auf ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Versicherung, ein Masterstudium in Business Consulting & Digital Management sowie mehrere IHK-Qualifikationen in den Bereichen Versicherung, Finanzanlagen und Immobiliardarlehen.

Qualifikationen im Überblick:

  • B.A. Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkt Versicherung) sowie Masterstudium in Business Consulting & Digital Management
  • IHK-zertifizierter Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Immobiliardarlehensvermittler
  • Über 650 positive Bewertungen auf Trustpilot, Google und eKomi sowie mehr als 3.500 LinkedIn-Follower

Gute Fragen brauchen gute Antworten.

Die häufigsten Fragen, einfach beantwortet.

Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung in der Gastronomie

Zahlt die Inhaltsversicherung bei einem Fettbrand?

Ja. Fettbrände und Küchenbrände sind grundsätzlich versichert, sofern es sich um einen versicherten Feuerschaden handelt und keine leistungsrelevanten Obliegenheitsverletzungen vorliegen.

Ist Kühlgut versichert?

Kühlgut gehört in vielen Tarifen nicht zum Standardumfang. Schäden durch Stromausfall oder Kühlanlagenausfall lassen sich häufig über einen separaten Baustein absichern.

Ist Außenbestuhlung in der Inhaltsversicherung versichert?

Außenbestuhlung ist meist nicht automatisch versichert. Tische, Stühle, Sonnenschirme oder Heizstrahler benötigen häufig einen zusätzlichen Einschluss über eine Außenversicherung.