
Inhaltsversicherung: Was ist versichert? Und was nicht?
Die gewerbliche Inhaltsversicherung schützt das bewegliche Betriebsvermögen eines Unternehmens gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Dazu gehören unter anderem Einrichtung, Maschinen, Waren und IT-Ausstattung. Wo der Schutz endet, ist mindestens genauso wichtig zu wissen.
- Versichert sind Einrichtung, Maschinen, Waren, IT und fremdes Eigentum bei Feuer, Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
- Nicht versichert sind einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren, Verschleiß und Schäden durch Vorsatz.
- Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch sind in vielen Basistarifen nicht enthalten und müssen aktiv eingeschlossen werden.
- Wer fremdes Eigentum wie Kundengut oder Leasinggüter nicht im Vertrag angibt, ist im Schadensfall nicht geschützt.
Was ist bei der gewerblichen Inhaltsversicherung versichert?
Die gewerbliche Inhaltsversicherung deckt Sachschäden am beweglichen Betriebsvermögen durch die versicherten Gefahren des Vertrags ab. Standardmäßig gehören dazu Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elementargefahren können zusätzlich vereinbart werden:
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion. In der Regel eingeschlossen: Folgeschäden durch Rauch und Ruß sowie Fahrzeuganprall. Überspannungsschäden infolge eines Blitzschlags sind in vielen Tarifen ebenfalls mitversichert. Je nach Tarif können außerdem Seng- oder Schmorschäden eingeschlossen sein.
- Einbruchdiebstahl und Raub: Einbruch mit nachweisbaren Spuren, Beraubung, Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch.
- Leitungswasser: Rohrbruch, Frost- und Auftauschäden, bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Anlagen.
- Sturm und Hagel: Sturm ab Windstärke 8, Hagel ohne Mindestwindstärke.
- Elementargefahren (optional): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben. In vielen Basistarifen nicht enthalten und je nach Tarif zubuchbar.
Je nach Versicherer lassen sich die klassischen Gefahren außerdem durch Bausteine wie „Erweiterte Gefahren” (Extended Coverage) oder Allgefahrendeckung ergänzen. Dadurch können je nach Tarif unter anderem bestimmte Vandalismusschäden oder weitere unbenannte Gefahren mitversichert werden. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den Versicherern.
Glasbruch gehört ebenfalls nicht zur Standarddeckung und wird in der Regel über eine separate Glasversicherung abgesichert.
Zum versicherten Inhalt gehören in der Regel:
- Betriebsausstattung und Mobiliar
- Waren und Vorräte
- Maschinen und technische Anlagen
- IT-Hardware und Elektronik
- Fremdes Eigentum wie Kundengut oder Leasinggüter, sofern der Versicherungsschutz ausdrücklich vereinbart wurde. Je nach Tarif gelten hierfür Entschädigungsgrenzen oder Sublimits.
Die gewerbliche Inhaltsversicherung schützt das bewegliche Betriebsvermögen eines Unternehmens gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Dazu gehören unter anderem Einrichtung, Maschinen, Waren und IT-Ausstattung. Wo der Schutz endet, ist mindestens genauso wichtig zu wissen.
Aus über 26.000 Beratungsgesprächen zur Inhaltsversicherung wissen wir, dass viele Betriebe ihre tatsächlichen Risiken deutlich unterschätzen. Besonders häufig sehen wir Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstähle und Brandschäden. Teuer wird es vor allem dann, wenn nach dem eigentlichen Schaden der Betrieb für Wochen oder Monate stillsteht: Fixkosten laufen weiter, Einnahmen fallen weg.
Weißt du, ob dein Betrieb im Ernstfall wirklich abgesichert ist?
Was ist bei der gewerblichen Inhaltsversicherung nicht versichert?
Diese Ausschlüsse gelten in den meisten Standardtarifen. Wer sie nicht kennt, erlebt im Schadensfall eine Lücke:
- Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren: Kein versicherter Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen. Für einzelne Risiken wie Außenbestuhlung oder Waren im Freien bieten manche Versicherer ergänzende Bausteine an.
- Verschleiß und Alterung: Schleichende Schäden durch Abnutzung oder fehlende Instandhaltung sind nicht versichert.
- Technische Schäden: Bedienungsfehler, Materialbruch, Kurzschlüsse oder Schäden durch unsachgemäße Bedienung gehören häufig nicht zum Leistungsumfang der klassischen Inhaltsversicherung. Für weitergehende Risiken kommen je nach Betrieb eine Elektronik-, Maschinen- oder Allgefahrendeckung infrage.
- Bargeld und Wertpapiere: Nur bis zu tarifdefinierten Entschädigungsgrenzen versichert. Für höhere Bestände ist ein separater Kasseninhaltsbaustein erforderlich.
- Vorsätzlich verursachte Schäden: Führen grundsätzlich zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
- Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände: Fallen unter die Kfz-Versicherung, nicht unter die Inhaltsversicherung.
- Vorschäden: Schäden, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, werden nicht übernommen.
- Elementarschäden: Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch sind ohne entsprechenden Einschluss nicht versichert.
Das große Missverständnis beim Versicherungswert: Viele Betriebe orientieren sich bei der Versicherungssumme am Zeitwert ihrer Einrichtung. Das ist der falsche Ansatz. Die gewerbliche Inhaltsversicherung leistet zum Neuwert, also zu dem Betrag, der heute für eine gleichwertige Neuanschaffung erforderlich wäre.
Wer bei der Versicherungssumme nur den aktuellen Zeitwert berücksichtigt, riskiert Unterversicherung und damit anteilige Kürzungen im Schadensfall.
Ein leistungsstarker Tarif enthält häufig einen Unterversicherungsverzicht. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, dass der Versicherer die Entschädigung wegen einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme anteilig kürzt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungswert bei Vertragsabschluss vollständig und korrekt ermittelt wurde.
Ein besonders häufiger Irrtum: Viele Unternehmer gehen davon aus, dass technische Schäden durch Kurzschluss oder Bedienfehler mitversichert sind. Tatsächlich sind genau diese Schäden in der klassischen Inhaltsversicherung oft ausgeschlossen. Wer IT-Ausstattung oder medizinische Geräte betreibt, sollte den Einschluss einer Elektronikversicherung gezielt prüfen.
Viele Betriebe haben Lücken im Vertrag, ohne es zu wissen.
Worauf müssen Betriebe bei der Inhaltsversicherung besonders achten?
Drei Punkte führen in der Praxis besonders häufig zu Problemen im Schadensfall:
Fremdes Eigentum angeben
Wer regelmäßig mit Kundengut, Leasinggeräten oder geliehenen Maschinen arbeitet, muss das explizit im Vertrag angeben. Nicht angegebenes Eigentum ist nicht versichert, auch wenn es sich zum Zeitpunkt des Schadens in den Betriebsräumen befindet. Außerdem solltest du prüfen, ob der Tarif ausreichende Entschädigungsgrenzen für fremdes Eigentum vorsieht.
Sicherheitsanforderungen erfüllen
Viele Tarife knüpfen den Einbruchschutz an konkrete Vorgaben. Dazu gehören je nach Versicherer beispielsweise Anforderungen an Schlossqualität, Alarmanlagen, Rollgitter, Sicherungen von Kellerfenstern, Hintertüren oder weitere mechanische Sicherungseinrichtungen. Werden diese Obliegenheiten dauerhaft nicht eingehalten, kann der Versicherer seine Leistung im Schadensfall je nach Schwere der Pflichtverletzung kürzen.
Elementarschutz prüfen
Wer in einem Hochwasser- oder Starkregengebiet liegt oder Kellerflächen nutzt, sollte den Einschluss von Elementargefahren aktiv prüfen. In vielen Basistarifen ist er nicht enthalten, obwohl gerade diese Schäden besonders hoch ausfallen können.
Inhaltsversicherung Gewerbe: Der nächste Schritt
Wer genau weiß, was seine Inhaltsversicherung deckt und was nicht, ist im Schadensfall nicht überrascht. Die häufigsten Lücken entstehen nicht durch fehlende Versicherung, sondern durch Ausschlüsse, die im Vertrag stehen, aber nie geprüft wurden.
Details zu Leistungen, Kosten und sinnvollen Zusatzbausteinen findest du in unserem Ratgeber zur gewerblichen Inhaltsversicherung.
Über VersicherungsEngel kannst du den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen lassen. Spezialisierte Makler prüfen bestehende Verträge auf mögliche Deckungslücken, die Angemessenheit der Versicherungssummen und relevante Zusatzbausteine.
Persönliche Beratung anfordern und Absicherung prüfen lassen.

Lion Dahlenburg ist Geschäftsführer von VersicherungsEngel und seit über acht Jahren in der Versicherungswirtschaft zu Hause. Seine Schwerpunkte liegen bei Gewerbeversicherungen, Risikomanagement, Vertriebsstrategien und der Digitalisierung der Branche. Diese Themen begleiten ihn seit Beginn seiner Laufbahn, zunächst vier Jahre bei der Allianz, danach beim Aufbau eines Berliner InsurTechs für digitale Gewerbeversicherungen, wo er Vertrieb und Kundenbetreuung von Grund auf aufbaute und leitete.
In dieser Zeit hat er mehr als 1.000 Firmenkunden persönlich akquiriert und begleitet, ein Erfahrungsschatz, der heute in seine Arbeit einfließt. Mit VersicherungsEngel unterstützt er mit seinem Team monatlich rund 2.000 Unternehmen dabei, den passenden Ansprechpartner für ihre Versicherungs- und Absicherungsfragen zu finden. Als Branchenexperte wurde er unter anderem von der Fachzeitschrift Versicherungswirtschaft heute als Interviewpartner zitiert.
Fachlich stützt sich Lion auf ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Versicherung, ein Masterstudium in Business Consulting & Digital Management sowie mehrere IHK-Qualifikationen in den Bereichen Versicherung, Finanzanlagen und Immobiliardarlehen.
Qualifikationen im Überblick:
- B.A. Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkt Versicherung) sowie Masterstudium in Business Consulting & Digital Management
- IHK-zertifizierter Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Immobiliardarlehensvermittler
- Über 650 positive Bewertungen auf Trustpilot, Google und eKomi sowie mehr als 3.500 LinkedIn-Follower
Gute Fragen brauchen gute Antworten.
Die häufigsten Fragen, einfach beantwortet.
Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung
In den meisten gewerblichen Inhaltsversicherungen sind Waren, Rohstoffe und Vorräte mitversichert. Entscheidend ist, dass sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme vollständig berücksichtigt werden. Wer den Warenbestand zu niedrig ansetzt, riskiert Unterversicherung und bekommt im Schadensfall nur anteilig erstattet.
Vandalismus ist versichert, wenn er im Zusammenhang mit einem Einbruch steht. Vandalismus ohne Einbruch, etwa Sachbeschädigungen von außen, ist im Standardtarif in der Regel nicht gedeckt. Für Vandalismusschäden ohne Einbruch bieten manche Versicherer Erweiterungen oder sogenannte Allgefahrenbausteine an. Die Möglichkeiten unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den Tarifen.
Nicht unbedingt. Kundengut, Leasinggüter oder gemietete Maschinen sind nur versichert, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht. Ob und in welcher Höhe Schutz besteht, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Versicherer begrenzen die Entschädigung zusätzlich über Sublimits. Wer regelmäßig mit fremdem Eigentum arbeitet, sollte das beim Abschluss aktiv ansprechen.
Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Auszahlung anteilig. Die Formel: Auszahlung = (Versicherungssumme geteilt durch tatsächlichen Wert) multipliziert mit der Schadenhöhe.
Beispiel: Beträgt der tatsächliche Inventarwert 100.000 Euro, die Versicherungssumme aber nur 60.000 Euro, ersetzt der Versicherer bei einem Schaden von 30.000 Euro lediglich 18.000 Euro. Wer nur 60 Prozent seines Inventars versichert, bekommt auch bei einem Teilschaden nur 60 Prozent erstattet.
Enthält der Tarif einen Unterversicherungsverzicht, gelten unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Regelungen. Ob und bis zu welcher Schadenhöhe darauf verzichtet wird, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.