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Betriebsunterbrechungsversicherung: Was sie leistet, was sie kostet und wer sie braucht

Von
Dennis Leiendecker
Zuletzt akutalisiert am
09.09.2026

Ein Brand legt den Betrieb für Wochen still. Während Einnahmen ausbleiben, laufen Miete, Löhne und weitere Kosten weiter. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor diesem Ertragsausfall. Erfahre, wann sie greift, wie du die Versicherungssumme ermittelst und worauf du beim Vergleich achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung, kurz BU, schützt vor den wirtschaftlichen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung.
  • Die klassische BU greift in der Regel nur, wenn eine versicherte Sachgefahr wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder eine eingeschlossene Elementargefahr die Unterbrechung verursacht.
  • Die BU kann entgangenen Betriebsgewinn, fortlaufende Kosten und notwendige Mehrkosten absichern.
  • Versicherungssumme und Haftzeit müssen zur wirtschaftlichen Situation und zur möglichen Wiederanlaufzeit des Betriebs passen.
  • Besonders kritisch ist Unterversicherung: Eine zu niedrig angesetzte BU-Versicherungssumme kann zu erheblichen Kürzungen führen.

Dieser Ratgeber basiert auf anerkannten Fachquellen. Zu den herangezogenen Grundlagen gehören die GDV-Musterbedingungen zur Betriebsunterbrechungsversicherung, Informationen der Industrie- und Handelskammern zur betrieblichen Absicherung sowie der BSI-Standard 200-4 zum Business Continuity Management.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den wirtschaftlichen Schaden, der entsteht, wenn ein versicherter Sachschaden deinen Betrieb beeinträchtigt oder vorübergehend stilllegt.

Die Versicherung bezahlt also nicht die beschädigte Maschine, Einrichtung oder Ware. Dafür ist die jeweilige Sachversicherung zuständig. Die BU übernimmt den daraus folgenden Ertragsausfall während der vereinbarten Haftzeit.

Es gibt unterschiedliche Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung, kurz kBU: Sie wird häufig zusammen mit einer Inhaltsversicherung angeboten. Die versicherten Gefahren und teilweise auch die Versicherungssumme sind eng mit dem Sachversicherungsvertrag verbunden.

Mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie ist stärker auf die individuelle Ertrags- und Kostenstruktur des Unternehmens ausgerichtet. Solche Lösungen kommen nicht nur bei höheren Versicherungssummen oder komplexen Betriebsabläufen infrage. Auch kleinere Betriebe können davon profitieren, wenn ein längerer Stillstand schnell hohe Ertragsausfälle verursacht. Das betrifft zum Beispiel Restaurants, Handelsbetriebe oder Unternehmen aus Handwerk und Produktion, die stark von ihrer Betriebsstätte, bestimmten Maschinen oder technischen Anlagen abhängen.

Mitarbeiterzahl und Umsatz allein entscheiden deshalb nicht, welche Variante geeignet ist. Entscheidend ist, wie hoch der mögliche Ertragsausfall ausfällt, welche Kosten während eines Stillstands weiterlaufen und wie lange dein Betrieb voraussichtlich bis zur vollständigen Wiederaufnahme braucht.

Aus der VersicherungsEngel Praxis:

In den Beratungsgesprächen zeigt sich immer wieder, dass Unternehmer zunächst vor allem an zerstörte Einrichtung oder Maschinen denken. Der wirtschaftlich kritischere Schaden entsteht aber häufig erst danach, wenn über Wochen oder Monate kein Umsatz hereinkommt, während Miete, Finanzierungskosten und Personalkosten weiterlaufen.

Gerade die Personalkosten werden dabei oft unterschätzt. Kann ein Betrieb seine Mitarbeiter während einer längeren Unterbrechung nicht weiterbezahlen, drohen Kündigungen und Personalabgänge. Selbst wenn Räume und Maschinen später wieder einsatzbereit sind, fehlt dann unter Umständen das Team für den Neustart. Eine ausreichend bemessene Betriebsunterbrechungsversicherung kann deshalb auch dazu beitragen, Personal während des Stillstands weiter zu finanzieren und den Betrieb nach der Schadenbeseitigung schneller wieder hochzufahren. 

Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den versicherten Ertragsausfallschaden während des Unterbrechungszeitraums – längstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.

Entgangener Gewinn: Die BU ersetzt den Gewinnanteil, den dein Betrieb ohne den Schaden voraussichtlich erwirtschaftet hätte.

Laufende Kosten: Dazu gehören Fixkosten, die trotz Stillstand weiterlaufen, zum Beispiel: Miete oder Pacht, Leasingraten, Zinsen, Versicherungsbeiträge und bestimmte Abschreibungen.

Personalkosten: Die BU kann weiterlaufende Löhne und Gehälter ersetzen.

Schadenminderungs- und Mehrkosten: Je nach Vertrag übernimmt die BU zusätzliche Aufwendungen, wenn diese den Unterbrechungsschaden verringern. Dazu können vorübergehend gemietete Räume, Ersatzmaschinen oder andere Maßnahmen zur schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs gehören.

Die konkrete Entschädigung berechnet sich nicht allein anhand des weggefallenen Umsatzes. Der Versicherer berücksichtigt außerdem, welche Kosten während der Unterbrechung entfallen.

Aus der VersicherungsEngel Praxis:

In einem realen Restaurantfall aus der Beratung verursachten versicherte Seng- und Rauchschäden sowie die anschließende Sanierung Kosten von rund 100.000 Euro. Der Betrieb blieb etwa zweieinhalb Monate geschlossen. Zusätzlich entstand ein Unterbrechungsschaden von rund 70.000 Euro. Während der Schließung fehlten Einnahmen, gleichzeitig liefen verschiedene betriebliche Kosten weiter. 

Der Fall zeigt: Selbst wenn die beschädigte Einrichtung vollständig ersetzt wird, ist der Betrieb damit noch nicht gegen die wirtschaftlichen Folgen der Schließung abgesichert.

Was ist bei der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert?

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung ist meist sachschadenabhängig. Sie greift nur, wenn eine im Vertrag versicherte Gefahr den Betriebsstillstand ausgelöst hat.

Typischerweise nicht über eine klassische BU versichert sind:

  • allgemeine Umsatzrückgänge
  • fehlende Nachfrage
  • konjunkturelle Einbrüche
  • Krankheit oder Unfall des Inhabers
  • krankheitsbedingter Ausfall von Mitarbeitern
  • Lieferengpässe ohne versicherten Sachschaden
  • Insolvenz eines Kunden oder Lieferanten
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • behördliche Schließungen ohne vereinbarte Sonderdeckung

Für einige dieser Risiken gibt es eigene Versicherungen oder zusätzliche Bausteine. Für einen krankheitsbedingten persönlichen Ausfall kommen beispielsweise Krankentagegeld, Berufsunfähigkeits- oder Betriebskostenversicherungen infrage. Für bestimmte behördliche Schließungen gibt es je nach Branche besondere Betriebsschließungsversicherungen.

Wichtig zu wissen: Ob eine Betriebsschließungsversicherung bei neu auftretenden Krankheiten oder Erregern greift, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Der BGH entschied im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter anderem im Urteil IV ZR 144/21, dass ein aufgeführter Katalog versicherter Krankheiten und Krankheitserreger abschließend sein kann. Ist eine Krankheit oder ein Erreger dort nicht genannt, besteht nach solchen Bedingungen kein Versicherungsschutz.

Gerade bei Betriebsschließungsversicherungen unterscheiden sich die Bedingungen erheblich. Wir prüfen deshalb nicht nur, welche Krankheiten und Erreger versichert sind, sondern auch, welche behördliche Anordnung erforderlich ist. Wenn dir ein möglichst weitgehender Schutz gegen zukünftige Infektionsereignisse wichtig ist, können wir gezielt nach Tarifen suchen, die den Krankheitskatalog dynamisch an das Infektionsschutzgesetz anbinden.

Auch bei einem Sachschaden besteht nicht automatisch Versicherungsschutz. Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende Sachversicherung die konkrete Ursache einschließt.

Ein Beispiel: Überschwemmt Starkregen die Betriebsräume, greift die BU in der Regel nur, wenn der Sachversicherungsvertrag die entsprechende Elementargefahr einschließt. Fehlt diese Deckung, kann auch der daraus entstehende Unterbrechungsschaden ungedeckt bleiben.

Unsere Erfahrung zeigt:

Gute Beratung zur BU beginnt deshalb nicht bei der Unterbrechungsversicherung allein. Sachschutz und Ertragsausfallschutz müssen zusammenpassen. Eine hohe BU-Summe hilft dir wenig, wenn der auslösende Sachschaden im Vertrag ausgeschlossen ist.

Passen dein Sachschutz und deine Betriebsunterbrechung wirklich zusammen?

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Betriebsunterbrechungsversicherung oder Ertragsausfallversicherung: Was ist der Unterschied?

Im Zusammenhang mit einer Inhaltsversicherung verwenden Versicherer die Begriffe Betriebsunterbrechungsversicherung und Ertragsausfallversicherung häufig für dasselbe Grundprinzip: Ein versicherter Sachschaden unterbricht den Betrieb, woraufhin die Versicherung entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten ersetzt.

Nicht verwechseln solltest du diese Absicherung mit einer Betriebsausfall- oder Praxisausfallversicherung für Freiberufler und Selbstständige. Sie kann einspringen, wenn der Inhaber wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann. Bei einer klassischen BU fehlt in diesem Fall der erforderliche Sachschaden.

Welche Absicherung infrage kommt, hängt vom finanziellen Risiko ab:

  • Krankentagegeld sichert bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit das persönliche Einkommen ab.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei einer voraussichtlich längerfristigen Berufsunfähigkeit.
  • Betriebskosten- oder Praxisausfallversicherung kann je nach Vertrag fortlaufende betriebliche Kosten übernehmen, wenn eine zentrale Person krankheits- oder unfallbedingt ausfällt.

Der Begriff Ertragsausfallversicherung wird außerdem teilweise für weitergehende Deckungen verwendet, beispielsweise für:

  • den Ausfall versicherter Maschinen und technischer Anlagen
  • Schäden an anderen Betriebsstätten des Unternehmens
  • Unterbrechungen infolge eines versicherten Schadens bei Zulieferern oder Abnehmern

Bei einem sogenannten Rückwirkungsschaden liegt der auslösende Sachschaden nicht im eigenen Betrieb, sondern beispielsweise bei einem Zulieferer oder Abnehmer. Führt dieser Schaden zu einer Unterbrechung deines Betriebs, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn Rückwirkungsschäden nach den konkreten Vertragsbedingungen eingeschlossen sind.

Auch Abhängigkeiten zwischen eigenen Betriebsstätten können kritisch sein. Produziert ein Unternehmen beispielsweise zentral für mehrere Verkaufsfilialen und fällt die Produktionsstätte nach einem versicherten Sachschaden aus, können auch die Filialen Umsatzeinbußen erleiden. Solche Wechselwirkungen sind etwa im Handel, bei Eisdielen oder Restaurantketten relevant.

Entscheidend ist, ob die Betriebsunterbrechungsversicherung auch die wirtschaftlichen Folgen an den weiteren Betriebsstätten erfasst. Prüfen solltest du:

  • Welche Gefahren können den Versicherungsfall auslösen?
  • Muss der Sachschaden im eigenen Betrieb eintreten?
  • Sind Schäden bei Zulieferern oder Abnehmern eingeschlossen?
  • Welche Kosten und Ertragsausfälle werden ersetzt?
  • Welche Haftzeit und welche Selbstbehalte gelten?

Wie wird die Versicherungssumme der BU berechnet?

Wie du die Versicherungssumme ermittelst, hängt von der gewählten BU-Variante ab.

Bei einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung, kurz kBU, entspricht die BU-Summe häufig der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. Diese Kopplung kann jedoch eine Deckungslücke verursachen: Erzielt dein Betrieb mit vergleichsweise wenig Inventar einen hohen Ertrag, reicht die Inhaltssumme für den möglichen Ertragsausfall unter Umständen nicht aus.

Bei einer individuell kalkulierten Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung sollte die Versicherungssumme den versicherungsrelevanten Ertrag abbilden. Dieser besteht vereinfacht aus dem erwarteten Betriebsgewinn und den Kosten, die während einer Unterbrechung weiterlaufen.

Als erste Orientierung gilt:

Jahresrohertrag = Jahresumsatz minus nicht fortlaufende Kosten

Nicht fortlaufende Kosten entfallen während eines vollständigen Stillstands. Dazu können je nach Geschäftsmodell bestimmte Material-, Waren- oder Versandkosten gehören. Welche Positionen du abziehen kannst, regeln die Versicherungsbedingungen.

Hinweis: Bei produzierenden Betrieben mit Lagerbeständen können zusätzlich Bestandsveränderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen berücksichtigt werden. Eine reine Umsatzbetrachtung kann sonst zu fehlerhaften Werten führen.

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel

Ein Restaurant erzielt 500.000 Euro Jahresumsatz. Wareneinsatz und andere nicht fortlaufende Kosten betragen zusammen 200.000 Euro.

Daraus ergibt sich:

500.000 Euro minus 200.000 Euro = 300.000 Euro Jahresrohertrag

Diese 300.000 Euro bilden eine wesentliche Grundlage für die Versicherungssumme einer individuell kalkulierten Ertragsausfalldeckung. Gerade in der Gastronomie ist eine ausreichend bemessene BU wichtig, weil der Betrieb stark von Küche, Gastraum und technischer Ausstattung abhängt und bei einem längeren Stillstand schnell hohe Ertragsausfälle entstehen.

Die Berechnung sollte außerdem die erwartete Entwicklung des Betriebs berücksichtigen. Bei saisonalen Umsätzen, starkem Wachstum oder geplanten Veränderungen reicht der Blick auf das letzte Geschäftsjahr häufig nicht aus. Prüfe deshalb regelmäßig, ob Versicherungssumme und Haftzeit noch zu deinem Betrieb passen.

Was passiert bei Unterversicherung?

Bei einer individuell kalkulierten Ertragsausfalldeckung kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert liegt. Vereinfacht lässt sich die Kürzung so darstellen:

Entschädigung = Schadenbetrag × Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Versicherungswert

Beispiel: 

Ein Eventdienstleister hat einen tatsächlichen Versicherungswert von 240.000 Euro. Im Vertrag sind jedoch nur 80.000 Euro versichert, weil die Summe nach dem Wachstum des Betriebs nicht angepasst wurde. Nach einem versicherten Leitungswasserschaden entsteht ein Unterbrechungsschaden von 40.000 Euro.

Die vereinfachte Rechnung:

80.000 ÷ 240.000 × 40.000 = 13.333 Euro

Nach diesem Modell würden lediglich 13.333 Euro ersetzt. Die verbleibenden 26.667 Euro müsste der Betrieb selbst tragen.

Unsere Erfahrung zeigt:

Genau hier entstehen viele vermeidbare Deckungslücken. Der Betrieb wächst, der Umsatz steigt, der Vertrag bleibt aber jahrelang unverändert. Deshalb solltest du die BU-Summe nicht nur beim Abschluss prüfen. Sinnvoll ist auch eine regelmäßige Kontrolle, sobald sich Umsatz, Kostenstruktur oder Betriebsgröße deutlich verändern.

Einige Tarife sehen unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterversicherungsverzicht oder eine Vorsorgedeckung vor. Eine solche Vorsorge kann beispielsweise einen Anstieg des Versicherungswerts um 30 Prozent auffangen, wenn sich Umsatz und Ertrag besser entwickeln als erwartet. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Vertrag. Solche Klauseln ersetzen deshalb keine sorgfältige Ermittlung und regelmäßige Anpassung des Jahresrohertrags.

Ist dein Versicherungsschutz noch aktuell?

Jetzt unverbindlich prüfen, ob deine Versicherungssumme und deine Haftzeit noch zu deinem aktuellen Umsatz und deinen Kosten passen.

Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine pauschale Preisspanne für eine Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es nicht. 

Während sich die Sachversicherung am Wert der versicherten Gegenstände beziehungsweise Gebäude orientiert, richtet sich die Prämie einer eigenständig bemessenen Betriebsunterbrechungsversicherung nach dem versicherten Ertragsrisiko. Das betrifft insbesondere die mittlere (MBU) und große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU).

Bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) ist der Schutz dagegen meist an die Inhaltsversicherung gekoppelt. Der Beitrag kann als prozentualer Zuschlag auf deren Prämie berechnet werden. 

Wichtig zu wissen: Die pauschale Versicherung über die KBU birgt ein Unterversicherungsrisiko: Ist der Sachwert niedrig, der mögliche Ertragsausfall aber hoch, kann die BU-Versicherungssumme im Schadenfall nicht ausreichen. Das betrifft besonders Dienstleister, Start-ups und andere Betriebe mit wenig Inventar.

Unabhängig von der gewählten BU-Variante hängt der konkrete Beitrag jedoch von mehreren Faktoren ab. Neben der Höhe der Absicherung bewertet der Versicherer vor allem, wie wahrscheinlich und wie teuer eine Betriebsunterbrechung werden könnte.

Zu den wichtigsten Preisfaktoren gehören:

Versicherungssumme: Je höher der vereinbarte Versicherungswert beziehungsweise die BU-Summe, desto höher fällt in der Regel der Beitrag aus.

Versicherte Gefahren: Der Beitrag hängt davon ab, ob beispielsweise nur Feuer oder auch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Elementargefahren oder weitere Risiken eingeschlossen sind.

Branche und Betriebsart: Versicherer bewerten Gastronomie- und Produktionsbetriebe anders als reine Bürobetriebe. Brandlast, technische Anlagen und mögliche Wiederanlaufzeiten spielen dabei eine Rolle.

Haftzeit: Häufig zwölf Monate. Bei langen Wiederbeschaffungs-, Genehmigungs- oder Wiederaufbauzeiten können 18 oder 24 Monate sinnvoll sein.

Besonders Produktionsbetriebe sollten deshalb prüfen, ob eine Haftzeit von 18 oder 24 Monaten realistischer ist. Auch in Gastronomie, Hotellerie oder Handel kann eine längere Haftzeit sinnvoll sein, wenn Wiederaufbau und Wiedereröffnung voraussichtlich mehr als ein Jahr dauern.

Standort und Betriebsstätte: Bauart, Nachbarschaft, Hochwassergefährdung, Brandschutz und Einbruchsicherung können die Risikobewertung beeinflussen.

Schadenverlauf: Versicherer berücksichtigen bei der Kalkulation auch frühere Schäden.

Selbstbehalt und Mindestunterbrechungsdauer: Der Vertrag kann einen finanziellen oder zeitlichen Selbstbehalt vorsehen. Bei einem zeitlichen Selbstbehalt bleibt der vereinbarte Zeitraum grundsätzlich unentschädigt. Davon zu unterscheiden ist eine Wartefrist oder Mindestunterbrechungsdauer. Die Versicherungsbedingungen legen fest, ob der Versicherer nach Überschreiten dieser Grenze rückwirkend ab Beginn der Unterbrechung oder erst für den anschließenden Zeitraum leistet. Betriebe mit knapper Liquidität sollten diese Regelung besonders genau prüfen.

Kombination mit dem Sachschutz: Bei kleinen Betriebsunterbrechungsversicherungen wird die BU häufig als Bestandteil oder Ergänzung einer gewerblichen Inhaltsversicherung angeboten.

Der günstigste Beitrag ist deshalb nicht automatisch das wirtschaftlich beste Angebot. Eine niedrige Prämie hilft wenig, wenn die Versicherungssumme zu gering, die Haftzeit zu kurz oder die auslösende Gefahr nicht versichert ist.

Für welche Betriebe ist die Betriebsunterbrechungsversicherung besonders wichtig?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist besonders relevant, wenn ein mehrwöchiger Stillstand zu erheblichen Einnahmeausfällen führt und gleichzeitig ein großer Teil der Kosten weiterläuft.

Gastronomie: Bei einer Schließung brechen die Einnahmen unmittelbar weg. Pacht, Finanzierungskosten und ein Teil der Personalkosten können trotzdem weiterlaufen. Gleichzeitig können Sanierung, behördliche Freigaben und die Wiederbeschaffung von Küchentechnik Zeit in Anspruch nehmen.

Produktions- und Handwerksbetriebe: Ein Brand oder eine beschädigte Spezialmaschine kann ganze Arbeitsabläufe unterbrechen. Lange Lieferzeiten, Montage und erneute Inbetriebnahme können dazu führen, dass der Betrieb auch nach Beseitigung des unmittelbaren Sachschadens noch nicht wieder voll produzieren kann.

Einzelhandel: Ein Laden erzielt in der Regel nur dann regulären Umsatz, wenn Verkaufsräume und Waren nutzbar sind. Besonders kritisch kann ein Ausfall während umsatzstarker Saisonzeiten sein.

Arztpraxen und körpernahe Dienstleister: Praxen, Studios und Behandlungsbetriebe sind häufig stark von ihren Räumen und ihrer technischen Ausstattung abhängig. Fallen Behandlungsräume oder Geräte aus, können Termine nicht ohne Weiteres an einem anderen Ort durchgeführt werden.

Hotellerie: In Hotels können bereits Teilschäden erhebliche Auswirkungen auf die Belegung haben. Zusätzlich können Sanierung, Wiederherstellung und notwendige Prüfungen längere Zeit beanspruchen.

Büros und Dienstleistungsbetriebe: Auch Bürobetriebe können eine relevante Unterbrechung erleiden. Entscheidend ist, ob Arbeitsplätze, IT und Datenzugänge kurzfristig ersetzt oder an einen anderen Standort verlegt werden können.

Kleine und junge Unternehmen: Die Betriebsgröße allein sagt wenig über das Risiko aus. Gerade kleinere Betriebe verfügen häufig nur über begrenzte Liquiditätsreserven. Schon einige Wochen mit deutlich geringeren Einnahmen können deshalb wirtschaftlich schwer zu überbrücken sein.

Aus unserer Beratungspraxis:

Eine interne Auswertung von rund 26.000 Beratungsgesprächen zur Inhaltsversicherung zeigt, wie knapp die Liquiditätsreserven junger Unternehmen häufig sind. Bei Betrieben, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre gegründet wurden, überstieg der zugrunde gelegte typische Inhaltsschaden in rund 70 Prozent der Fälle die vorhandenen Liquiditätsreserven. Bei Unternehmen unter fünf Jahren lag dieser Anteil bei rund 25 Prozent. Eine anschließende Betriebsunterbrechung verschärft die finanzielle Belastung zusätzlich: Während Einnahmen fehlen, laufen Miete, Löhne und weitere Kosten weiter.

Worauf solltest du beim Vergleich einer Betriebsunterbrechungsversicherung achten?

Beim Vergleich einer Betriebsunterbrechungsversicherung zählt nicht nur der Jahresbeitrag. Versicherungssumme, Haftzeit und Vertragsbedingungen entscheiden darüber, ob die Absicherung im Ernstfall ausreicht.

Prüfen solltest du insbesondere:

  • Sind alle Sachgefahren versichert, die deinen Betrieb stilllegen könnten?
  • Ist der Jahresrohertrag nachvollziehbar und aktuell berechnet?
  • Berücksichtigt die Summe das erwartete Wachstum des Betriebs?
  • Reicht die Haftzeit für Wiederbeschaffung, Sanierung und Wiederanlauf?
  • Gibt es einen zeitlichen Selbstbehalt oder einen Mindestunterbrechungszeitraum?
  • Wie behandelt der Vertrag Unterversicherung?
  • Welche Mehr- oder Schadenminderungskosten sind versichert?
  • Sind Abhängigkeiten von Lieferanten oder Kunden relevant?
  • Welche Sicherheitsvorgaben und sonstigen Obliegenheiten musst du erfüllen?
  • Wie wird der Ertragsausfall im Schadenfall nachgewiesen?

Der Versicherer kann Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und weitere Buchhaltungsunterlagen verlangen. Eine aktuelle und nachvollziehbare Buchführung erleichtert deshalb die Ermittlung des tatsächlichen Unterbrechungsschadens.

Online-Rechner können eine erste Preisindikation liefern. Sie erfassen jedoch nur begrenzt, welche Kosten während eines Stillstands weiterlaufen, wie lange der Wiederanlauf dauert und ob Sachschutz und BU aufeinander abgestimmt sind. Eine individuelle Prüfung ersetzen sie deshalb nicht.

Fazit: Lohnt sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Für Betriebe mit nennenswertem Umsatz ist die Betriebsunterbrechungsversicherung ein wichtiger wirtschaftlicher Schutz. Denn häufig gefährdet nicht der Sachschaden allein den Betrieb, sondern der wochen- oder monatelange Ausfall, während laufende Kosten bestehen bleiben.

Die spezialisierten Versicherungsmakler von VersicherungsEngel ermitteln die passende Versicherungssumme und prüfen, ob sich die BU sinnvoll mit deiner bestehenden gewerblichen Inhaltsversicherung kombinieren lässt.

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Dennis Leiendecker
Head of Sales, Versicherungsengel

Über den Autor:

Dennis Leiendecker ist Head of Sales bei VersicherungsEngel und spezialisiert auf die Absicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Er absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit dem Schwerpunkt Versicherung und verfügt über langjährige Praxiserfahrung im Bereich Gewerbeversicherungen.

Seine Laufbahn begann bei einem auf Firmenkunden spezialisierten Versicherungsmakler, wo er über drei Jahre Unternehmen verschiedenster Branchen betreute und mehr als 500 Firmenkunden persönlich akquirierte und beriet. Zusätzlich war er am Aufbau eines spezialisierten Versicherungsmaklers für Profisportler und -vereine beteiligt.

Heute verantwortet Dennis den Vertrieb bei VersicherungsEngel. Gemeinsam mit seinem Team koordiniert er täglich bis zu 100 Anfragen von Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Dabei bewertet er die individuellen Risiken der Firmen und entscheidet, welcher spezialisierte Gewerbeversicherungsmakler und welche Versicherungsgesellschaft für den jeweiligen Versicherungsbedarf am besten geeignet sind. Durch diese tägliche Arbeit erhält er Einblicke in eine Vielzahl von Branchen, Risikoprofilen und Versicherungslösungen.

Seine Fachartikel verbinden wissenschaftliche Grundlagen mit umfangreicher Praxiserfahrung. Ziel ist es, komplexe Versicherungsthemen verständlich aufzubereiten und Unternehmern eine fundierte Orientierung bei wichtigen Absicherungsentscheidungen zu geben.